Finanzierung
Als Stromproduzent haben Sie die Sicherheit laufender Erträge. Gemäß des EEG erhalten Sie 20 Jahre eine festgeschriebene Vergütung - abhänig von Jahr der Inbtriebnahme und der Anlagengröße. Hierbei gilt: Je früher Sie einsteigen, desto höher ist die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh).
Die staatlich garantierte Einspeisevergütung liegt heute weit über den Kosten einer durchschnittlichen Kilowattstunde Strom - eine Photovoltaikanlage rechnet sich somit definitiv.
Bei der Finanzierung einer Photovoltaikanlage können Sie diverse Finanzierungsangebote von Banken nutzen. Hinzu kommen regionale und bundesweite Fördermöglichkeiten, Spezialprogramme von Banken und Bausparkassen. Über Ihre Hausbank haben Sie zudem die Möglichkeit, Sonderprogramme, z.B. der KfW-Bank, zur Finanzierung von Solarstromanlagen zu nutzen.
Die Theia GmbH informiert Sie gern über mögliche Finanzierungen und Förderprogramme. Ebenso helfen wir Ihnen bei Förderanträgen.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Hier geht es zur KfW Mittelstandsbank
In Sachen Steuern:
Mit der Installation einer Photovoltaikanlage werden Sie nicht nur Ihr eigener Stromproduzent, sondern automatisch auch Unternehmer. Ab diesem Moment können Sie von diversen Steuersparmodellen profitiernen.
Wenn Sie zum Beispiel auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, bekommen Sie die volle Mehrwertsteuer für Ihre PV-Anlage über den Vorsteuerabzug zurückerstattet und senken somit deutlich die Anschaffungskosten. Ihr Steuerberater und auch wir klären Sie gern über Ihre individuellen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf.

