Erneuerbare Energien Gesetz

Photovoltaikanlagen dienen schon seit längerem nicht mehr nur als „Grüner - Strom - Erzeuger“ für Menschen, die alternative Energien zugunsten der Umwelt nutzen möchten. Denn seit der Einführung des EEG im Bereich PV sind Photovoltaik-Projekte zu einer sehr beliebten Form der Geldanlage geworden, die dank der staatlich garantierten Einspeisevergütungen ein hohes Maß an Sicherheit bieten.



§ Abnahme- und Übertragungspflicht

§ Vergütungspflicht
Netzbetreiber sind verpflichtet Strom aus „Erneuerbaren Energien“ abzunehmen und zu vergüten

§ Gemeinsame Vorschriften für Übernahme
Übertragung und Vergütung

Vergütungsdauer: 20 Jahre
zuzüglich: Jahr der Inbetriebnahme (sogenanntes 21. Jahr)



Vergütung